Können kranke oder alte Menschen alltägliche Grundbedürfnisse wie Körperpflege, Ernährung oder Mobilität nicht mehr ohne fremde Hilfe erfüllen, sind sie auf unsere Unterstützung angewiesen. Diesen Zustand bezeichnen wir als Pflegebedürftigkeit, welche in fünf Pflegegrade aufgeteilt wird. Diese Pflegegrade regeln, wie viel Geld von der staatlichen Pflegeversicherung dem Pflegebedürftigen zur Verfügung gestellt wird, um für die Kosten der Pflege aufzukommen.
Pflegestufen in der Übersicht
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Entnehmen Sie unserer Tabelle, welche Leistungen der Pflegekasse bei welchem Pflegegrad in welchem Rahmen übernommen werden.
Haben Sie darüber hinaus noch weitere Fragen oder Probleme mit der Beantragung der Pflegestufe, sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
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